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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines
1. Alle Lieferungen und Leistungen der FRICO Gdbr. erfolgen ausschließlich
auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in
ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
2. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen der
FRICO Gdbr. und dem Kunden schriftlich vereinbart worden sind.


§ 2 Vertragsschluss
1. Sämtliche Angebote der FRICO Gdbr. im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei der FRICO Gdbr. Ware zu bestellen. Durch die Bestellung der gewünschten Ware im Internet, per E-Mail, Telefon, Telefax oder auf dem Postweg gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
2. Die FRICO Gdbr. ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb eines Zeitrahmens von 7 Kalendertagen durch Übermittlung einer Auftragsbestätig-
ung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung kann insbesondere auch durch
Übermittlung einer E-Mail erfolgen. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.
3. Die FRICO Gdbr. behält sich vor, Produkte auch mit branchenüblichen technischen Verbesserungen und/oder den dem Kunden zumutbaren
Abweichungen auszuliefern.
4. Bestellungen aus dem Ausland werden nicht entgegen genommen.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Sie schließen – falls nichts anderes vereinbart wurde –
Verpackung und Frachtkosten, etwaige sonstige Nebenkosten und auf
Wunsch des Kunden vorzunehmende Transportversicherungen nicht ein.
2. Zahlungen erfolgen entweder auf Rechnung oder im Bankeinzugsverfahren.
3. Mit etwaigen Aktualisierungen der Internet-Seiten der FRICO Gdbr. werden
alle früheren Preise auf den Internet-Seiten und sonstigen Angaben über Waren ungültig. Maßgeblich ist ausschließlich die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Internet-Seiten.
4. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen der FRICO Gdbr. sofort ohne Abzug zahlbar. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.


§ 4 Widerrufsrecht
1. Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
FRICO Gdbr., Schweinauer Haupt Str. 64, 90441 Nürnberg
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. bezogene Nutzungen herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur
in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt es nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen
etwar im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu
40,-- Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die
gelieferte Ware des Bestellten entspricht. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
2. Ein Widerrufsrecht nach § 4 Ziff. 1 besteht insbesondere nicht in den folgenden Fällen:
- Bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind;
- bei Fernabsatzverträgen, die in der Form von Versteigerungen (§ 156 BGB)
geschlossen werden.


§ 5 Lieferung, Lieferzeiten
1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der FRICO Gdbr.
2. Die FRICO Gdbr. bemüht sich um schnellstmögliche Lieferung.
3. Jede Lieferung steht unter dem Vorbehalt, dass die FRICO Gdbr. selbst rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert wird. Wird die FRICO Gdbr. selbst nicht beliefert, obwohl sie bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben hat, wird sie von der Leistungspflicht frei und kann vom Vertrag zurück treten. Die FRICO Gdbr. ist verpflichtet, dem Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten, und wird jede schon erbrachte Gegenleistung des Kunden unverzüglich erstatten.
4. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höherer Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbarer Hindernisse oder sonstige von der FRICO Gdbr. nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Die FRICO Gdbr. wird den Kunden über einen solchen Fall umgehend unterrichten.
5. Dauern die behindernden Umstände im Sinne des § 5 Ziff. 4 4 Wochen nach Vertragsschluss immer noch an, kann jede Seite vom Vertrag zurück treten.
6. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den in § 5 Ziff. 4 genannten Gründen ist der Kunde berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der entsprechenden Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten.


§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum der FRICO Gdbr. bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung ihr gegen den Kunden zustehende Ansprüche.
2. Während dieser Zeit dürfen die Gegenstände weder weiter veräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt, noch innerhalb der Gewährleistungspflicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden.
3. Der Kunde darf, soweit und solange der Eigentumsvorbehalt besteht, Waren oder aus diesen hergestellten Sachen ohne Zustimmung der FRICO Gdbr. weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Abschlüsse von Finanzierungsverträgen (z.B. Leasing), die die Übereignung der Vorbehaltsrechte der FRICO Gdbr. einschließen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der FRICO Gdbr., sofern nicht der Vertrag das Finanzierungsinstitut verpflichtet, den der FRICO Gdbr. zustehenden Kaufpreisanteil unmittelbar an diese zu zahlen.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die FRICO Gdbr. in den Grenzen der §§ 503 Abs. 2, 498 Abs. 1 BGB zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt.


§ 7 Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden
1. Die FRICO Gdbr. leistet für Mängel der Ware nach Wahl des Kunden Gewähr durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung.
2. Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen.
3. Im Falle offensichtlicher Mängel müssen diese innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung schriftlich oder durch E-Mail bei der FRICO Gdbr. gemeldet werden. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung an die FRICO Gdbr. zu melden. Bei Nichtbeachtung der vorgenannten Rügepflichten ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
4. Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der Kunde dies sofort beim Spediteur/Frachtdienst zu reklamieren und die Annahme zu verweigern. Zudem ist unverzüglich mit der FRICO Gdbr. und der Anzeige der Schäden Kontakt aufzunehmen.


§ 8 Haftungsbeschränkungen
1. Eine Haftung der FRICO Gdbr. im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausgeschlossen, soweit die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist und soweit keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden vorliegt; sofern von der FRICO Gdbr. eine vertragswesentliche Pflicht verletzt worden ist, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
2. Die Verantwortlichkeit der FRICO Gdbr. nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt unberührt.
3. Soweit die Haftung der FRICO Gdbr. ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der FRICO Gdbr.
4. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind:
- Fehler, die durch die Beschädigung oder falsche oder unsachgemäße Bedienung durch den Kunden verursacht werden;
- Schäden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag.

§ 9 Verjährung
1. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in 2 Jahren ab Ablieferung
der Ware, bei gebrauchten Sachen in einem Jahr ab Ablieferung. Die Rechte auf Rücktritt bzw. Minderung sind ausgeschlossen, wenn die Hauptforderung oder der Gewährleistungsanspruch verjährt sind und die FRICO Gdbr sich hierauf beruht.
2. Für Schadensersatzansprüche beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
3. Für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und in Fällen von Vorsatz
mit grober Fahrlässigkeit bleibt es bei der gesetzlichen Verjährung.


§ 10 Datenspeicherung
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetztes wird darauf aufmerksam gemacht, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gem. § 33 BDSG erarbeitet und gespeichert werden. Persönliche
Daten werden vertraulich behandelt. Sollte der Kunde Änderungen, Sperrungen oder Löschungen seiner Daten wünschen, hat er sich zu wenden an
FRICO Gdbr, Nürnberg.


§ 11 Aufrechnung
Eine Aufrechnung mit Ansprüchen der FRICO Gdbr. ist seitens der Kunden nur zulässig, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der
FRICO Gdbr anerkannt worden sind.


§ 12 Sonstiges
1. Die Rechte des Kunden aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.
2. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit
der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
3. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.


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